BREHMA
Hohlraumschutz Professional braun 1 Liter
Beschreibung:
BREHMA
Hohlraumschutz Professional ist ein bewährtes Konservierungsmittel mit
optimaler Haftung und hervorragendem Korrosionsschutz. Geeignet für Fahrzeuge
aller Art, Bau- und Landwirtschaftsgeräte, sowie metallische Oberflächen. Er
ist verträglich mit herkömmlichen Konservierungsmitteln.
Eigenschaften:
BREHMA
Hohlraumschutz Professionalent hält ein Lösungsmittel. Nach Verdunstung dieses
Lösungsmittel (ca. 2 – 8 Stunden nach dem Auftragen) bildet sich ein dünner,
grifffester Film auf allen Oberflächen. Zur leichten Verarbeitung, bzw.
Aufbringung, ist das Mittel niedrigviskos eingestellt. Durch seine
ausgezeichneten Kriech- und Hafteigenschaften gelangt der BREHMA Hohlraumschutz
Professionalselbst in kleinste Hohlräume und Ritzen. Bei der Anwendung bildet
sich gelb-brauner Schutzfilm. Das Eindringen von Wasser wird hierdurch
verhindert. Bei ordnungsgemäßer Anwendung entsteht ein zuverlässiger Schutz der
konservierten Flächen vor Korrosion.
Verarbeitung:
Vor Gebrauch kräftig
schütteln. Bei Lagerung unter +10°C vor dem Einsatz auf +30°C erwärmen und
anschließend kräftig schütteln. Die zu behandelnde Fläche sollte trocken,
staub- fett- und rostfrei sein. Lose Teile sollten entfernt werden. Mit Rost befallene
Stellen mit BREHMA Rostumwandler vorbehandeln. Der optimale Verarbeitungsdruck
beträgt 4 – 6 bar. Geschlossene Hohlräume, wie z. B. Schweller und Holme, durch
geeignete Öffnungen satt aussprühen. Für einen optimalen Schutz des Unterbodens
wird empfohlen, eine Nachbehandlung mit BREHMA Unterbodenschutz durchzuführen.
Die Sprühpistole nach Gebrauch gründlich und ordnungsgemäß reinigen. Auftragsmenge
160 g/m², Schichtstärke 100
μm.
Lagerung:
Im
geschlossenen Originalgebinde trocken, kühl und frostfrei bis max. +30°C lagern.
Signalwort: Achtung
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P370+P378 Bei Brand: Kohlendioxid (CO2) zum Löschen verwenden.
P501 Inhalt/Behälter Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. zuführen.
Angaben zur VOC-Richtlinie 50 % (390 g/l)
2004/42/EG: