NIGHT BREAKER LED SPEED H7 – Die Zukunft des Fahrzeuglichts für mehr Sicherheit und Effizienz
Entdecken Sie mit der NIGHT BREAKER LED SPEED H7 die nächste Generation der Fahrzeugbeleuchtung! Diese innovative LED-Lampe von OSRAM ersetzt herkömmliche Halogenlampen und bietet Ihnen modernste Technologie für optimierte Sicht und mehr Sicherheit auf der Straße. Die Montage ist kinderleicht, ohne zusätzliche Adapter oder Kappen – eine perfekte 1:1-Bauweise für eine einfache Installation in Standard-Lampenfassungen.
Vorteile der NIGHT BREAKER LED SPEED H7:
- Helles, modernes Licht: Mit einer Farbtemperatur von bis zu 6000 Kelvin genießen Sie eine klare, weiße Beleuchtung, die Ihre Sicht erheblich verbessert.
- Maximale Helligkeit: Die NIGHT BREAKER® LED bietet überragende Leuchtkraft für mehr Sicherheit bei Nachtfahrten.
- Blendschutz: Dank innovativer Technologie wird die Blendung anderer Verkehrsteilnehmer um bis zu 50%** reduziert.
- Energieeffizienz: Diese LED-Lampe spart bis zu 60% Energie im Vergleich zu traditionellen Halogenlampen.
- Langlebigkeit und Robustheit: Mit einer bis zu sechsmal längeren Lebensdauer als Halogenlampen (im Vergleich zu Standard-Halogenlampen) profitieren Sie von einer nachhaltigen Beleuchtung.
Mit der NIGHT BREAKER LED SPEED H7 setzen Sie auf eine zuverlässige und leistungsstarke Beleuchtungslösung, die sowohl für Abblend- als auch Fernlicht verwendet werden kann. Dank ihrer robusten Bauweise und der stabilen Leistung bei niedriger Batteriespannung ist diese Lampe die ideale Wahl für anspruchsvolle Fahrer.
Profitieren Sie von der OSRAM-Garantie und genießen Sie die Vorteile einer modernen, straßenzugelassenen* Beleuchtung – für mehr Sicherheit, Energieeffizienz und lange Lebensdauer. Entscheiden Sie sich jetzt für die NIGHT BREAKER LED SPEED H7!
Technische Daten:
- Sockel: H7 PX26d
- Leistung: 16 W
- Menge: 2 Lampen
- Lichtfarbe: 6000K
- Modell: 64210DWNBSP-2HB
Lieferumfang: 2x Osram LED H7 Speed Lampen
Zulassung nur für die in der ABG aufgeführten Fahrzeugmodelle (siehe
OSRAM ANLEITUNG).
Gemäß §22a StVZO ist Papierausdruck sowie Mitführen von Allgemeiner
Bauartgenehmigung (ABG) erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr.
Fahren im Linksverkehr (z.B. England) erfordert Rückrüstung auf
Halogenlampen.
*Abhängig von der lokalen Gesetzgebung.
**Siehe Herstellerangaben.